Viele Familien wissen nicht, dass die Pflegekasse die Anschaffung eines Treppenlifts mit bis zu 4.180 € pro Person unterstützt. Und das Beste: Diese Förderung ist nicht erst ab Pflegegrad 3 möglich – auch bei niedrigeren Pflegegraden können Sie profitieren.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen:
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – dazu zählt auch der Einbau eines Treppenlifts. Anspruch haben Versicherte bereits ab Pflegegrad 1, wenn durch den Lift die Selbstständigkeit erhalten oder die Pflege erleichtert wird.
👉 Gut zu wissen: Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann die Förderung bis zu 16.720 € betragen (4.180 € pro Person).
👉 Keine Sorge: Wir übernehmen auf Wunsch die komplette Antragsunterstützung für Sie.
✅ Wir erstellen den passenden Kostenvoranschlag für Ihre Pflegekasse
✅ Wir helfen bei der Formulierung der Begründung
✅ Wir kümmern uns um die Einreichung und Nachverfolgung
✅ Sie erhalten Ihren Treppenlift schnell, unkompliziert und mit maximaler Förderung
Ein Treppenlift bedeutet Sicherheit, Freiheit und Selbstständigkeit. Mit der Förderung der Pflegekasse wird die Anschaffung deutlich günstiger – und dank unserer Unterstützung auch ganz ohne Papierkram-Chaos.
👉 Lassen Sie sich von uns beraten und sichern Sie sich jetzt bis zu 4.180 € Zuschuss pro Person.