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Treppenlift-Zuschüsse: Was zahlt die Pflegekasse?

Viele Familien wissen nicht, dass die Pflegekasse die Anschaffung eines Treppenlifts mit bis zu 4.180 € pro Person unterstützt. Und das Beste: Diese Förderung ist nicht erst ab Pflegegrad 3 möglich – auch bei niedrigeren Pflegegraden können Sie profitieren.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen:

  • welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
  • wie der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird
  • und wie MüllerLifte Sie Schritt für Schritt unterstützt – damit der Weg zur Förderung einfach und stressfrei gelingt.

1. Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – dazu zählt auch der Einbau eines Treppenlifts. Anspruch haben Versicherte bereits ab Pflegegrad 1, wenn durch den Lift die Selbstständigkeit erhalten oder die Pflege erleichtert wird.

👉 Gut zu wissen: Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann die Förderung bis zu 16.720 € betragen (4.180 € pro Person).

2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)
  • Der Treppenlift trägt nachweislich dazu bei, die Mobilität, Sicherheit oder Pflege im Alltag zu verbessern
  • Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt

3. So stellen Sie den Antrag richtig

  1. Antrag anfordern – direkt bei Ihrer Pflegekasse
  2. Kurze Begründung einreichen, warum der Treppenlift nötig ist (z. B. Arztbericht oder Bestätigung durch den Pflegedienst)
  3. Kostenvoranschlag von MüllerLifte beilegen
  4. Antrag abschicken – fertig!

👉 Keine Sorge: Wir übernehmen auf Wunsch die komplette Antragsunterstützung für Sie.

4. So unterstützt Sie MüllerLifte Schritt für Schritt

✅ Wir erstellen den passenden Kostenvoranschlag für Ihre Pflegekasse
✅ Wir helfen bei der Formulierung der Begründung
✅ Wir kümmern uns um die Einreichung und Nachverfolgung
✅ Sie erhalten Ihren Treppenlift schnell, unkompliziert und mit maximaler Förderung

Fazit: Zuschüsse clever nutzen, ohne Stress

Ein Treppenlift bedeutet Sicherheit, Freiheit und Selbstständigkeit. Mit der Förderung der Pflegekasse wird die Anschaffung deutlich günstiger – und dank unserer Unterstützung auch ganz ohne Papierkram-Chaos.

👉 Lassen Sie sich von uns beraten und sichern Sie sich jetzt bis zu 4.180 € Zuschuss pro Person.